Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-Plattform „DriveSlot“, betrieben von Makan Mousavi. DriveSlot ist eine SaaS-Plattform, die Fahrschulen die digitale Verwaltung von Fahrstunden-Terminen ermöglicht. Der Plattformbetreiber bietet keine Fahrausbildung an. Sie gelten sowohl für die kostenpflichtige Nutzung durch die Fahrschule (§§ 5 bis 8) als auch für die Nutzung durch deren Endnutzer.
§ 2 Vertragsparteien
- Plattformbetreiber: Makan Mousavi — stellt die Software bereit.
- Fahrschule: Nutzt DriveSlot zur Verwaltung ihrer Schüler und Termine. Die Fahrschule ist verantwortlich für die Richtigkeit der eingegebenen Daten und die Einhaltung des Datenschutzes gegenüber ihren Schülern.
- Endnutzer (Schüler/Fahrlehrer): Nutzen die Plattform im Rahmen ihrer Beziehung zur Fahrschule.
Der kostenpflichtige Vertrag über die Nutzung von DriveSlot kommt ausschließlich zwischen dem Plattformbetreiber und der Fahrschule zustande. Die Fahrschule handelt dabei in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit und ist Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB.
§ 3 Registrierung und Account
- Die Registrierung von Schülern erfolgt ausschließlich über einen Einladungscode der Fahrschule.
- Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
- Pro Person ist nur ein Account zulässig.
- Mit der Registrierung stimmt der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu.
§ 4 Termine und Buchungen
- Buchungen über DriveSlot sind verbindlich im Rahmen des Fahrschulvertrags zwischen Schüler und Fahrschule.
- Termine können jederzeit über die App storniert werden. DriveSlot ist lediglich das technische Werkzeug für die Terminverwaltung.
- Ob und ab wann eine Stornierung kostenpflichtig ist, richtet sich ausschließlich nach dem Fahrschulvertrag der jeweiligen Fahrschule (z.B. 24 oder 48 Stunden vor dem Termin).
- DriveSlot zeigt bei kurzfristiger Stornierung einen Hinweis an, übernimmt jedoch keine Haftung für vertragliche Regelungen zwischen Schüler und Fahrschule.
- Nicht-Erscheinen (No-Show) wird im System dokumentiert.
§ 5 Leistungsumfang und Pläne
- DriveSlot wird in drei Plänen angeboten. Sie unterscheiden sich in der Zahl der Fahrlehrer, die gleichzeitig aktiv geführt werden können: Basic (bis 2), Pro (bis 5), Unlimited (unbegrenzt). Der jeweils geltende Funktionsumfang und Preis wird in der Anwendung und auf der Website ausgewiesen.
- Die Software wird als Dienst über das Internet bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes oder auf Installation auf eigenen Systemen der Fahrschule besteht nicht.
- Der Plattformbetreiber ist bemüht, den Dienst durchgehend verfügbar zu halten, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.
- Der Plattformbetreiber darf den Funktionsumfang weiterentwickeln. Werden wesentliche Funktionen eingeschränkt oder entfernt, gilt § 12 entsprechend.
§ 6 Testphase, Entgelte und Zahlung
- Testphase: Die Nutzung ist für 14 Tage ab Registrierung kostenlos. Eine Zahlungsverpflichtung entsteht erst, wenn die Fahrschule anschließend ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Die Testphase kann pro Fahrschule nur einmal in Anspruch genommen werden.
- Abrechnungszeitraum: Das Entgelt wird wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Bei jährlicher Zahlung gilt der jeweils ausgewiesene Jahrespreis.
- Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Anwendung ausgewiesenen Preise. Der Plattformbetreiber ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Zahlungsabwicklung: Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen für die Zahlungsabwicklung.
- Zahlungsverzug: Schlägt eine Abbuchung fehl, wird die Fahrschule benachrichtigt. Nach drei erfolglosen Versuchen kann der Zugang bis zum Ausgleich gesperrt werden. Die gespeicherten Daten bleiben davon zunächst unberührt.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum.
- Beide Seiten können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
- Die Kündigung durch die Fahrschule ist in der Anwendung oder in Textform (z.B. E-Mail) möglich.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Plattformbetreiber insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder missbräuchlicher Nutzung vor.
- Daten nach Vertragsende: Die Fahrschule kann ihre Daten bis zum Vertragsende exportieren. Danach werden sie nach Maßgabe des § 9 und der Datenschutzerklärung behandelt.
§ 8 Preisanpassung
- Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Entgelte nach Maßgabe der folgenden Absätze anzupassen. Eine Anpassung dient ausschließlich der Weitergabe veränderter Kosten und nicht der Erhöhung des Gewinns.
- Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn und soweit sich die Kosten verändert haben, die dem Plattformbetreiber für die Erbringung der Leistung entstehen. Maßgeblich sind ausschließlich:
- Kosten für Server, Rechenzentrum, Datenübertragung und Datensicherung;
- Entgelte des Zahlungsdienstleisters;
- Lizenz- und Nutzungsentgelte für eingesetzte Dienste Dritter (z.B. E-Mail-Versand, Push-Benachrichtigungen, Fehlerüberwachung);
- Personal- und Lohnkosten für Betrieb, Wartung und Support;
- Steuern, gesetzliche Abgaben und behördlich veranlasste Kosten, soweit sie die Leistungserbringung unmittelbar betreffen.
- Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt wie Kostensteigerungen. Sinken die in Absatz 2 genannten Kosten, ist der Plattformbetreiber verpflichtet, das Entgelt entsprechend zu senken. Steigerungen einzelner Kostenpositionen dürfen nur insoweit weitergegeben werden, als sie nicht durch Senkungen anderer Positionen ausgeglichen werden.
- Eine Anpassung darf 10 % des zuletzt vereinbarten Entgelts innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigen. Die erste Anpassung ist frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn möglich.
- Der Plattformbetreiber kündigt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse an. Die Ankündigung nennt das bisherige und das neue Entgelt, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie ausdrücklich das Kündigungsrecht nach Absatz 6 und die Folgen einer Nichtreaktion nach Absatz 7.
- Sonderkündigungsrecht: Die Fahrschule kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung ohne Einhaltung einer Frist zu diesem Zeitpunkt kündigen. Die Kündigung ist in der Anwendung oder in Textform möglich. Im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
- Kündigt die Fahrschule nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Anpassung ab diesem Zeitpunkt als vereinbart. Auf diese Folge und auf das Kündigungsrecht wird in der Ankündigung nach Absatz 5 gesondert hingewiesen.
- Für einen bereits vollständig im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraum wirkt eine Anpassung frühestens ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Eine rückwirkende oder anteilige Nachforderung innerhalb eines laufenden, bezahlten Zeitraums findet nicht statt.
§ 9 Datenspeicherung
Termine und Buchungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren nach Abschluss der Fahrausbildung gespeichert. Dies dient der Dokumentation gegenüber Behörden und der Nachvollziehbarkeit der Ausbildung (§ 29 FahrlG, §§ 147, 257 HGB/AO). Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
§ 10 Account-Löschung
Schüler können ihren Account jederzeit löschen. Dabei werden personenbezogene Kontaktdaten anonymisiert. Buchungsdaten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und können nicht sofort vollständig gelöscht werden. Siehe Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung des Plattformbetreibers
- Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Inhalte und Handlungen der Fahrschulen.
- Der Plattformbetreiber haftet nicht für technische Störungen, Datenverlust durch höhere Gewalt oder die Nichtverfügbarkeit der Plattform.
- Die Nutzung von DriveSlot ersetzt nicht den Fahrschulvertrag zwischen Schüler und Fahrschule.
§ 12 Änderungen der Nutzungsbedingungen
- Der Plattformbetreiber kann diese Nutzungsbedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Gegebenheiten oder einen geänderten Leistungsumfang erforderlich ist und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bleibt davon unberührt; für Entgelte gilt ausschließlich § 8.
- Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
- Die Ankündigung weist ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht, auf die Frist und darauf hin, dass ein Ausbleiben des Widerspruchs als Zustimmung gilt. Fehlt dieser Hinweis, gilt das Schweigen nicht als Zustimmung.
- Widerspricht der Nutzer vor dem Wirksamwerden, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Beide Seiten können den Vertrag in diesem Fall nach § 7 kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist die Fahrschule Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026